Der Demenzkranke im Leistungsstreit zwischen Kranken- und Pflegeversicherung6. WORKSHOP IN FRANKFURT AM MAIN Wir haben in Deutschland eines der besten Sozialversicherungssysteme der Welt. Da sollte man annehmen, dass mit Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung bei Krankheit im Alter die Versorgung sichergestellt ist. Doch das ist nicht immer der Fall. Die Strukturen und gesetzlichen Regelungen innerhalb der getrennt voneinander etablierten Bereiche Kranken- und Pflegekasse behindern vor allem umfassende, ineinander greifende Versorgungsmaßnahmen, wie auf dem 6. Workshop des Zukunftsforums Demenz mit dem Thema „Der Demenzkranke im Leistungsstreit zwischen Kranken- und Pflegeversicherung“ deutlich wurde. Es gibt verschiedene Schnittstellenprobleme, die insbesondere den Demenzkranken betreffen. Da ist zum einen die organisatorische Trennung in Kranken- und Pflegeversicherung, zum anderen sind es die Grenzbereiche zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Diese Untergliederung in verschiedene, getrennte Sektoren macht es für Patienten und im Falle einer Demenz besonders auch für die Angehörigen vielfach schwierig, eine ganzheitliche Behandlung und Betreuung zu erlangen, die Elemente aus den verschiedenen Versorgungsbereichen erfordert. In diesem Sinne lag der Schwerpunkt des 6. Workshops des „Zukunftsforums Demenz“ in Frankfurt darauf, die Defizite in der Versorgung anzusprechen und Vorschläge zu diskutieren, wie eine umfassende bedarfsgerechte Versorgung in Zukunft gestaltet werden sollte. Das Referententeam unter der Moderation von Ulrich Laschet, Bundesgeschäftsführer des Sozialverbandes VdK Deutschland, brachte dazu erwartungsgemäß verschiedene, aber gleich gerichtete Vorstellungen ein. So machte die 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, Heike von Lützau- Hohlbein, darauf aufmerksam, dass die Alzheimer-Erkrankung in der Gesellschaft als Krankheit und nicht als ein alterstypischer Zustand wahrgenommen werden sollte. Dies schaffe erst die Voraussetzungen für die an den Bedürfnissen der Kranken orientierte Versorgung. Eines dieser Bedürfnisse ist die soziale Betreuung, das „Da-Sein“ für den Kranken, dessen Welt stark von Ängsten geprägt ist. Diese soziale Betreuung wird bei der Pflegeversicherung, so, wie sie heute konzipiert ist, nicht ausreichend berücksichtigt, wie Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), Essen, erläuterte. Daher sei ein erweiterter Pflegebegriff erforderlich.Die Pflege müsse mit den anderen Bereichen der Dementenversorgung –zum Beispiel Diagnostik, Kuration oder Rehabilitation – besser vernetzt werden. Zur umfassenden Versorgung alter Menschen gehört auch die Prävention. Dies war dem Gesetzgeber immerhin so wichtig, dass er den Grundsatz „Prävention vor Pflege“ im SGB XI verankerte, wie Dr. Rüdiger Meierjürgen, Leiter der Abteilung Prävention der Barmer Ersatzkasse, Wuppertal, erklärte. Nur an der Umsetzung hapere es immer noch, vor allem bei älteren Menschen, bei denen es bei der Prävention nicht mehr um das Verhüten von Erkrankungen geht, sondern darum, den Folgen dieser Erkrankungen vorzubeugen. Hier heißt der Grundsatz „Reha vor Pflege“, denn eine geriatrische Rehabilitation, die eine möglichst weit gehende Selbstständigkeit erhält oder wieder herstellt, würde die Pflegenden und somit, die Pflegeversicherung entlasten. Nur: Sind die Heimbewohner selbständiger, sinkt deren Pflegestufe, das Heim bekommt weniger Geld für einen „gebesserten“ Bewohner. Daher stehen Reha-Maßnahmen bei Unterbringungsinstitutionen nicht im Mittelpunkt des Interesses. Die Unterschiede in der Finanzierung von Kranken- und Pflegekassen führen zu unterschiedlichen finanziellen Zwängen. Anders als die Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung umlagefinanziert, wie Dr. Pick weiter ausführte, d. h., die Gelder fließen in einen gemeinsamen Topf, der dann den Ausgaben entsprechend an die einzelnen Pflegekassen – die organisatorisch an die Krankenkassen angedockt, aber von diesen finanziell getrennt sind – verteilt wird. Bei den Krankenkassen schwankt der Beitragssatz von Kasse zu Kasse, je nachdem, welche Ausgaben die jeweilige Kasse zu leisten hat. Krankenkassen unterliegen einem Wettbewerb, mit einem möglichst niedrigen Beitragssatz möglichst viele gesunde Mitglieder zu bekommen. Die Pflegekassen unterliegen diesem Wettbewerb um Mitglieder nicht. Dr. Pick merkte in diesem Zusammenhang an, dass ein stabiler Beitragssatz von 1,7 Prozent angesichts der wachsenden Aufgaben der Pflegeversicherung auf Dauer problematisch werden könnte. Dr. Hallauer, Charité Berlin, befürwortete die Schaffung integrierter Versorgungskonzepte. Er erläuterte, welch hohe ökonomische Bedeutung die Versorgung der Demenzkranken im Gesundheitssystem hat. Demenz ist die teuerste Erkrankung bei den über 65-Jährigen. Allerdings wird derzeit noch ein großer Teil der Belastungen von den Familien getragen. Ihr Anteil entspricht etwa zwei Dritteln an den Gesamtkosten für die Versorgung eines Demenzkranken. Hiervon entfällt der größte Teil auf die Pflegeleistung, die ja ebenfalls einem Geldwert entspricht. In diese Berechnung fließen auch die Einkommenseinbußen ein, die zum Beispiel entstehen, wenn ein Familienmitglied wegen der Pflege den Beruf aufgibt. Einen durchschnittlichen Betrag von 29.000 Euro errechnet der Gesundheitsökonom als jährliche finanzielle Belastung von Familien, die einen Demenzkranken betreuen. Auf die Pflegeversicherung entfällt etwa ein Drittel der Kosten für die Versorgung eines Demenzkranken, die Krankenversicherung deckt etwa 3 Prozent ab. Hallauer sprach sich vor allem gegen die derzeitige strikte Trennung von Kranken- und Pflegeversicherung aus und forderte kommunizierende Röhren zwischen den Bereichen, die Investitionen in einem Bereich zulassen, um Einsparungen in anderen Bereichen zu ermöglichen. Diese und andere strukturellen Probleme brachten die Teilnehmer des Workshops – Vertreter der Kranken- und Pflegekassen, des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, der Pflege- und Wohlfahrtsverbände, sowie Mediziner, Gesundheitsökonomen, Sozialpolitiker und Mitglieder von Alzheimer-Gesellschaften – unter der Leitung von Herrn Ulrich Laschet, Bundesgeschäftsführer des Sozialverbandes VdK Deutschland, in einem Thesenkatalog auf den Punkt. Dieser Katalog soll allen an der Versorgung von Demenzkranken Beteiligten Denkanstöße und Handlungsimpulse geben, die – im Zuge der Reform des Gesundheitswesens – helfen, die Versorgungslage der Dementen langfristig zu verbessern:
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